Die Digitalisierung schreitet voran. Läßt sich der Fortschritt noch aufhalten?

Behörden sollen zunehmend im Netz präsent sein. Schriftverkehr soll elektronisch und nicht mehr durch Übersendung von Papier erfolgen. Dafür gibt es ein elektronisches Kommunikationssystem – das EGVP. Teilweise – etwa gegenüber Verwaltungsgerichten – sollen Behörden nur noch digital kommunizieren und überhaupt keine Papierakten mehr versenden.
Der Landkreis Stendal hat für diese elektronische Kommunikation ein EGVP-Postfach – ausdrücklich auch für seine Ausländerbehörde.
Wie geht nun Digitalisierung in der Altmark?
Wenn man über das EGVP einen Antrag an die Ausländerbehörde richtet, erhält man erst einmal die Mitteilung, aus technischen Gründen könne der Posteingang nicht an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden.
Was mögen das für technische Gründe sein?
Ganz einfach. Nach telefonischer Auskunft der Sachbearbeiter hat nur die Abteilungsleiterin Zugang zum EGVP. Und die leitet die Posteingänge einfach nicht weiter. Könnte das damit zusammenhängen, daß es sich um eine Teilzeitkraft handelt?
Eine Mitteilung dieses Sachverhalts an den Landrat Patrick Puhlmann hatte dann durchschlagende Wirkung – wenn auch anders als erwartet.

Das elektronische Postfach wurde abgeschaltet.
So geht Digitalisierung in der Altmark.

Nachtrag: Der Landrat hat sich gemeldet. Herr Puhlmann schreibt:

„Durch technische Umstellungen in der Ausländerbehörde ist der Zugriff auf das elektronische Behördenpostfach durch die Ausländerbehörde zur Zeit nicht möglich.
Die Sachgebietsleiterin hat Ihnen das per Email am 15.09.2020 mitgeteilt und darum gebeten für die Zustellung des Schriftgutes den Postweg oder das Telefax zu nutzen.
Die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der elektronischen Behördenpostfächer für die einzelnen Fachbereiche der Kreisverwaltung ist ein technischer Sachverhalt, der in die Kompetenz des IT- Bereiches fällt.
Das Problem ist mit dem IT- Bereich besprochen und es wird daran gearbeitet, die Funktionsfähigkeit für die Ausländerbehörde wieder herzustellen.“

Was mögen das für „technische Umstellungen“ sein, die den vorher monatelang einwandfrei funktionierenden Zugang ausgerechnet in dem Moment versperren, in dem sich ein Antragsteller auf das Zugangsrecht beruft?

Nach meinem Eindruck hat da jemand schlicht den Stecker gezogen. Und das soll nun durch einfallsloses Gequatsche verschleiert werden? Herzlichen Glückwunsch, Herr Puhlmann, zu solchen Sachgebietsleitern, zu einer solchen IT-Abteilung und vor allem zu Ihrer eigenen Dienstaufsicht.

Statistik als Satire

2019 fiel das beA durchschnittlich alle 9 Tage aus.

2020 fiel das beA durchschnittlich alle 8 Tage aus.

23 X fiel das beA an zwei oder mehr Tagen hintereinander aus.

In den Monaten Februar und März 2020 schafften die Betreiber es nicht einmal, das beA auch nur ein einziges Mal für einen Zeitraum von 14 Tagen ununterbrochen in Betrieb zu halten.

Seit es das beA gibt wurde keine einzige meiner Fehlermeldungen oder Serviceanfragen je in der Sache beantwortet. Ich erhielt regelmäßig dieselben drei emails – teilweise im Abstand von weniger als einer Stunde: 1. bitte schicken Sie weitere Daten, 2. bitte sehen Sie in der Dokumentation nach und 3. damit ist der Fall gelöst. Email 1. war unabhängig davon, ob der Anfrage bereits alle Daten beigefügt waren oder nicht. Email 2. war unabhängig davon, ob es um eine Fehlermeldung oder um eine Serviceanfrage ging und natürlich wurde weder mitgeteilt, wo in der Dokumentation man nachsehen sollte noch habe ich die passende Erklärung je selbst gefunden. Email 3. ist bei dieser Art Problembearbeitung eine Selbstverständlichkeit und offensichtlich hat man Anwälte, die ja die einzigen Nutzer dieses Systems sind, zu Recht für ahnungslos genug, höflich genug und dumm genug gehalten, diese Art der Bearbeitung nie ernsthaft in Frage zu stellen.

Das hätte alles immer schön so weiter gehen können.

Was mag der Grund dafür sein, daß sich die Bundesrechtsanwaltskammer für die Zeit ab 15.06.2020 einen neuen Betreiber für das beA gesucht hat?

Und was erwartet den Benutzer jetzt?

So geht effektiver Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Magdeburg

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg sah sich von einem ausländischen Rechtssuchenden belästigt, dessen elektronischer Aufenthaltstitel abgelaufen war. Seine Niederlassungserlaubnis bestand fort, er konnte aber ohne den elektronischen Aufenthaltstitel diesen Fortbestand gegenüber anderen Behörden – konkret dem Jobcenter – nicht nachweisen. Die Ausländerbehörde weigerte sich, einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel auszustellen, solange der Betroffene keinen neuen Pass vorlegen konnte. Dazu hätte er die Botschaft aufsuchen müssen. Die war – man ahnt es schon – wegen Corona geschlossen.

Eine Bescheinigung der Ausländerbehörde über das Fortbestehen des Aufenthaltstitels hätte geholfen. Aber auch die wollte die Ausländerbehörde nicht ausstellen.

Daraufhin stellte das Jobcenter die Leistungen ein. Auf die war der Betroffene ganz besonders angewiesen, weil sein Frieseurladen – man ahnt es schon – wegen Corona geschlossen war.

Nun stellte der Betroffene den Antrag beim Verwaltungsgericht, die Ausländerbehörde zu verpflichten, ihm zu bescheinigen, daß seine Niederlassungserlaubnis fortbestand.

An dieser Stelle ein kurzer literarischer Rückblick an den Anfang des 20. Jahrhunderts: ein später als Hauptmann von Köpenick bekannt gewordener Schneider wollte in Berlin Arbeit und Wohnung finden. Anmelden wollte ihn die Behörde nur, wenn er einen Arbeitsplatz nachwies. Arbeit fand er nur, wenn er zuvor einen festen Wohnsitz nachwies.

Vom Schneider zurück zum Friseur: die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg dachte – im Eilverfahren – vom 11.04.2020 bis zum 02.06.2020 über dessen Ansinnen nach. Und kam schließlich auf folgendes: mittlerweile könne er ja wieder als Friseur arbeiten. Es sei ja gar nicht glaubhaft gemacht, daß er jetzt noch auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sei. Die Bescheinigung könne er aber – im Eilverfahren – nur beanspruchen, wenn andernfalls ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entstehe. Das konnten die drei Richter partout nicht erkennen. Er könne seinen Anspruch ja im Hauptsacheverfahren (Verfahrensdauer schätzungsweise etwas über ein Jahr) verfolgen.

So geht Rechtsschutz.

Liebe in Zeiten der Corona

ist das, was sie immer war. Sie hört nicht einfach auf, obwohl Jens Spahn sagt, man solle sich vorher und hinterher die Hände waschen.

Seltsame Blüten kann man aber derzeit im Umgang deutscher Behörden mit den nun einmal herrschenden besonderen Verhältnissen beobachten.

Konkreter Fall: die ukrainische Ehefrau eines Deutschen kommt Monate vor Corona nach Deutschland zu Besuch zu ihrem Ehemann und entschließt sich, hier bei ihm zu bleiben. Sie läßt ihre Rückfahrkarte verfallen und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis. Alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht liegen vor.

Nur der Landkreis Stendal – noch nie durch besondere Augenmaß bei der Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften zur Verhinderung jeglichen Ausländerzuzugs aufgefallen – kommt zu dem Ergebnis, daß die Antragstellung im Heimatland ein ganz besonders wichtiges, nein: das „wichtigste Instrument der Steuerung der Zuwanderung“. Will sagen: Raus aus Deutschland und ab in die Ukraine, allwo die Ehefrau dann den Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.

Termine vergibt die Botschaft in Kiew seit Monaten keine – doch, sagt das Rechtsamt des Landkreises: in acht Wochen wäre es soweit, wenn man es schaffte, sich den nur online angebotenen Termin zu schnappen.

Bearbeitungsdauer nach erfolgter Antragstellung: üblicherweise drei Monate.

Da hätte der Landkreis dann die Zuwanderung schon mal um fünf bis sechs Monate gesteuert. Wer braucht einen Flügel, wenn man über solche Pianisten verfügt, die die Klaviatur des Ausländerrechts aus dem ff beherrschen?

Aber zur Hochform läuft der Leiter des Rechtsamts erst jetzt auf. Zwar hat die Botschaft – die Zeit erzwingt es – den Betrieb jetzt ganz eingestellt und vergibt nicht nur auf absehbare Zeit keine neuen Termine mehr. Sie bedient auch die bereits vereinbarten Termine nicht mehr. Aber die Ausländerin ist ja immer noch im Land. Da dekretiert der Rechtsamtsleiter, es werde mit der Abschiebung auch auf keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewartet. So sicher ist er sich seines Urteils, daß er sofortige Maßnahmen ankündigt.

Und da sind wir an einem Punkt, an dem sich die Verwaltung – jedenfalls die des Landkreises Stendal – endgültig über die Niederungen der Realität erhoben hat und in einem vielleicht nicht rechts- aber jedenfalls in einem sinnfreien Raum schwebt: gegen Ihre Entschlossenheit, Herr Br., kann ja der Umstand, daß die Ukraine, Polen und Tschechien ihre Grenzen geschlossen haben, und die Betroffene gar nicht ausreisen könnte, selbst wenn sie wollte, gar nichts ausrichten.

Von Rechtsanwendung möchte ich gar nicht sprechen. Denn Rechtsnormen zitieren heißt ja nicht sie verstehen. Insofern ist der Vorgang vielleicht einfach nur banal und dumm. Andererseits: so vollständig über den Dingen zu schweben, daß die Schicksale der Betroffenen nicht mehr zu erkennen sind, hat schon etwas Erschreckendes.

Schachmatt in fünf Zügen (beA III)

Was sind das eigentlich für Würstchen, die seit Jahren versuchen,

  1. der Anwaltschaft einzureden, es gebe da ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach,
  2. den betroffenen Anwälten – und zwar allen! – jährlich eine Gebühr abknöpfen
  3. ein System anbieten, das nach einem Jahr Probebetrieb völlig abgeschaltet werden muß,
  4. acht Monate daran herumwerkeln, bis sie die Frühgeburt erneut auf den Weg bringen,
  5. und dann seit dem 31.01.2019 nur noch mitteilen können: „Technische Stoerung in beA – weitere Informationen unter beA.brak.de“

?

Ruft man beA.brak.de auf, kommt „Wieder Störungen im beA / 7. Februar 2019 / Nachdem Atos gestern mitgeteilt hatte, dass die Störungen im beA-System behoben seien, treten leider erneut Probleme bei der Adressatensuche und damit beim Versand auf. Die Ursache dieser Störung ist noch nicht ermittelt. Atos arbeitet mit Hochdruck an einer schnellstmöglichen Beseitigung und Ermittlung der Ursache. Wir werden auf https://bea.brak.de informieren, sobald die Störung behoben ist.“
Dann folgt eine freche Lüge: „Der Zugang zum Postfach und der Zugriff auf empfangene Nachrichten sind uneingeschränkt möglich.“ Davon kann nämlich keine Rede sein. Das ganze Ding stottert vor sich hin und jede zweite Anmeldung schlägt fehl. Beim jeden dritten Mal wird man nach wenigen Minuten mit der Meldung, die Sitzung sei abgelaufen (die frühestens nach 30 Minuten kommen dürfte) zwangsabgemeldet.
Und dann: „Status 11.2.2019: Die Störungen dauern leider an. Wir halten Sie auf dieser Seite aktuell unterrichtet.“
Das sind jetzt 12 Tage, seitdem die Macher die Funktionsstörung ihrer Seite festgestellt haben (sie trat auch vorher schon sporadisch auf. Jede Fehlermeldung wurde aber sofort gelöscht.). Und nach 12 Tagen Hochdruck noch immer keine Abhilfe. Was machen diese Leute eigentlich beruflich?

Neues von den Hexern (beA II)

Seit dem 03.09.2018 ist das besondere elektronische Anwaltspotsfach „wieder“ in Betrieb. Und wenn es im Beruf des Anwalts nicht schon so viel zu lachen gäbe – ein Bekannter sagte mal: „manchmal kann man so viel Spaß gar nicht ab“ – das beA sorgt als ständige Quelle der Heiterkeit immer wieder für Unterhaltung.

Dabei versuchen alle Beteiligten (oder besser: Betroffenen) ein ernsthaftes Gesicht zu machen und so zu tun, als wäre ein wirkliches Funktionieren zumindest in Sichtweite.

Dagegen spricht aber einiges.

1. Noch immer muß man endlos Tasten drücken, um eine Sendung abzusetzen. Was per email oder per Fax mit wenigen Klicks auf den Weg gebracht ist, dauert per beA – und das völlig sinnfrei und ohne den angeblich damit angestrebten Sicherheitsgewinn – pro Sendung mindestens fünf Minuten. Das soll ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung sein? Daß ich nicht lache.

2. Alle Nase lang – vermutlich immer dann, wenn noch einige andere Kollegen auf den Gedanken kommen, den Server zu kontaktieren, um Nachrichten abzuholen oder zu senden – bleibt das Ganze einfach stehen. Besonders auffällig ist, daß Sendungen an Gerichte und Behörden – die zum EGVP, einem eigenen System mit separaten Servern – angeschlossen sind, länger erreichbar bleiben und eher wieder erreichbar werden, als Anwälte. Hier scheint die Serverkapazität bereits an ihren Grenzen zu operieren. Vermutlich hat hier der Geiz der Anwaltskammer für schmale Bandbreiten gesorgt. Wenn man das stete Anwachsen der Datenmengen pro Sendung in den vergangenen paar Jahren betrachtet – das Konzept des beA ist ja nun schon recht angejahrt – wundert einen das nicht. Läßt einen aber für die nähere Zukunft den wiederholten Kollaps befürchten. Schon jetzt ist das Ganze eher ein Arbeitsbehinderungssystem. Alles ist schneller als beA.

3. Jetzt scheinen ein paar Schlauberger im Maschinenraum auf den Gedanken gekommen zu sein, die Zeit, nach der der Nutzer automatisch abgemeldet wird, einfach drastisch zu verkürzen. Eine besonders aparte Idee: je kürzer der einzelne Nutzer das System in Anspruch nimmt, desto mehr Nutzer können daran arbeiten. Der Haken ist Punkt 1 (siehe oben). Umständlichkeitshalber reicht die Zeit nicht mehr für das Versenden umfangreicher Nachrichten mit mehreren Anhängen. Durch die Notwendigkeit, den Sendeversuch mehrfach zu wiederholen, dürfte das System noch weiter verstopft werden. Glückwunsch zu dieser beherzten Problemlösung!

4. Die Bundesrechtsanwaltskammer behauptet, es gebe so etwas wie einen „Support“. Falls man dort mal nachschlagen sollte, was das Wort eigentlich bedeutet, bin ich sicher, daß eine donnernde Lachsalve die Zentrale erschüttern wird. Denn von Unterstützung kann keine Rede sein. Auf irgendeine der letzten sieben Fehlermeldungen – muß Anfang September gewesen sein – kam die Rückmeldung, wegen der vielen Anfragen könne es ein wenig dauern. Ich habe schon während jener unglückseligen Testphase 2017, bis das System zusammenbrach, Erfahrungen mit den freundlichen, stets aufmerksamen Helfern am virtuellen Support-Desk gemacht, denen von der Bundesrechtsanwaltskammer zu so mancher Frage die Antwort verboten wurde, und die völlig unfähig waren, auch nur ein Problem selbst zu lösen. Sie waren wirklich nur dafür da, die Problemsituationen mit den Betroffenen zu rekonstruieren, damit irgendein Entwickler im Hintergrund dann herausfinden konnte, warum sein Java-Script nicht funktionierte. Was diese Entwickler im Hintergrund so draufhaben, sieht man ziemlich bald, wenn man das System benutzt. Allein das User-Unterface ist so schrottig geschrieben und so unfreundlich, unintuitiv und sperrig, daß jeder Softwarehersteller, der sich am Markt behaupten müßte, sofort damit pleite ginge. Aber für die Anwaltskammer ist das offenbar gut genug. Was wiederum ein Licht auf deren digitale Kompetenz wirft.

5. Was dem Anwalt – mir – hier zugemutet wird, ist an sich unglaublich. Denn es besteht Anschluß- und Benutzungszwang. Aus einer verbeulten Leitung quillt es rostig Tropfen für Tropfen hervor: das neue schöne Informationszeitalter, verwaltet von irgendwelchen Funktionärsgestalten, deren Vorstellung von dem, was man mit Computern anstellen kann, wahrscheinlich langsam wie ein Gewölle aus Staub und Milben hinter Speicherschreibmaschinen, Nadeldruckern und SVGA-Farbbildschirmen gewachsen ist, so daß man es heute für einen Teil der Digitalarchitektur hält. So muß es sein. So muß es bleiben.

Da steht uns noch eine Menge Spaß bevor.

beA at last?

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist bekanntlich zu Weihnachten 2017 mit ihrem Versuch, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach in Gang zu bringen, zu dem sie einerseits gesetzlich verpflichtet schien und zu dem sie andererseits alle Anwälte verpflichtete, krachend gescheitert.
Wie von vielen vorausgesagt, hatte das Projekt derart viele und auch derart offensichtliche Mängel, daß es auch dann nicht funktioniert hätte, wenn es tatsächlich in Gang gesetzt worden wäre, was letztlich wegen der Furcht vor Sicherheitslücken unterblieb.

Nehmen wir mal an, die Inbetriebnahme unterblieb, weil das Ausnutzen der Sicherheitslücken das System völlig delegitimiert hätte. Die ganze Existenzberechtigung des beA hängt ja an dem Mantra lückenloser und unhintergehbarer Übertragungssicherheit in alle Richtungen. Soviel zu den ehrenwerten Motiven des Abschaltens. Möglich auch, daß die verantwortlichen Vorstandsmitglieder plötzlich gewahr wurden, daß ihre eigene Glaubwürdigkeit, ihre eigene Position im Funktionärsgefüge und all das sorgsam gepflegte Prestige mit dem Anlaufen dieses fragilen elektronischen Gespinstes am seidenen Faden hing. Wahrscheinlich gab es mehrere Gründe dafür, daß die Herren des beA zu Weihnachten kalte Füße bekamen. Das ist ja auch nicht untypisch für die Jahreszeit.

Jetzt hat man neuen Mut gefaßt und will das beA, nach Reparaturmaßnahmen hinter verschlossenen Türen, wieder in Gang setzen. Ab 03.09.2019 soll das beA wieder empfangsbereit sein, WENN (man hört schon die Rauchabschluß-Hintertüren im BER klappern) ja wenn die mit der Prüfung und Erprobung des Systems beauftragte secunet Security Networks AG bis dahin bestätigt, daß die Schwachstellen beseitigt sind.

Das bisher erstellte Gutachten der secunet soll übrigens für nicht-IT-Kundige so unverständlich sein, daß man es auch IT-Kundigen einstweilen nicht zugänglich macht – ein Teil der Antworten würde vermutlich die Anwälte verunsichern.

Nach dem Gesetz besteht mit der Empfangsmöglichkeit auch die Empfangspflicht. Da möchte die BRAK allerdings gern eine Karenzzeit von einem Monat. Entschieden ist darüber – zwei Monate bevor es losgehen soll – noch nichts. Unter Umständen erfährt die Anwaltschaft also am Freitag 31.08.2018, daß es ab Montag zwangsweise losgeht.

An guten (ich meine wirklich: guten) Ratschlägen hatte es nicht gefehlt – und zwar weder vor noch nach der gescheiterten Inbetriebnahme. Eine Auseinandersetzung mit diesen Ratschlägen hat – soweit ersichtlich – nicht stattgefunden. Ohne eine solche werden sich die seit Ende 2017 offenen Fragen auch ab 03.09.2018 wieder aufdrängen.

  1. Der verfolgte Anspruch ist immer noch hypertroph. fail safe gibt es nicht. Das System kann und wird Fehlfunktionen aufweisen. Wie soll der Nutzer (alle Anwälte mit oder ohne Verständnis für die Capricen dieses unvergleichlichen Systems) angesichts völliger Intransparenz damit umgehen?
  2. Der Kaltstart ist – selbst mit einer Karenzzeit von einem Monat – riskant; beim ersten Versuch war die Karenzzeit fast ein Jahr und das war nicht ausreichend. Technische Behinderungen und menschliche Fehlbedienungen werden die Funktion – und damit den Kanzleibetrieb – zumindest in den ersten Monaten deutlich spürbar behindern. Ist das nötig?
  3. Der Umgang mit den Betroffenen (Anwälte) ist dreist. Seit Jahren wird für ein System kassiert, dessen Unbrauchbarkeit gutachtlich festgestellt worden ist (obergerichtlich bestätigt – ich stelle mir vor, daß die Urteilsberatung ausgesprochen lustig gewesen sein muß). Das ist also keine Frage mehr.
  4. Spannend ist aber immer noch die Frage, die sich von Anfang an gestellt hat, die aber erst nach Aufnahme des Realbetriebs – zu dem es ja noch nie gekommen ist – zu beantworten sein wird. Hält das System der Datenlast stand? Schon im bloßen Testbetrieb 2017 – mit einigen wenigen Benutzern – kam es wiederholt zu Stockungen und Ausfällen, die die Benutzung erheblich erschwerten. Wird der gesamte Schriftverkehr zwischen Gerichten und Anwälten und natürlich zwischen den Anwälten untereinander verzögerungsfrei über das beA abgewickelt werden können?

Möglicherweise werden sich die Herren des beA noch wundern, welche Lawine da angerollt kommt.

BAMF!

Wenn in Bremen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch 1.200 rechtswidrige Bescheide Flüchtlinge zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten (das ihnen übrigens durch Wiederaufnahme des Verfahrens jederzeit wieder aberkannt werden kann), dann ist das ein furchtbarer Skandal, der sorgfältig untersucht und künftig unbedingt verhindert werden muß.
Wenn hingegen beim BAMF seit Jahren bundesweit eine fünfstellige Zahl von Flüchtlingen zu Unrecht abgelehnt werden (und diese rechtswidrigen Bescheide nur aufgehoben werden, wenn dagegen geklagt wird und das Verwaltungsgericht den Bescheid aufhebt), dann ist das für die Innenminister und für die Öffentlichkeit nicht der Rede wert.

Dabei ist folgendes bemerkenswert:
1. Die Aufhebungsquoten bei den Verwaltungsgerichten sind beachtlich.
2. Das beeindruckt beim BAMF anscheinend niemand. Die Qualität der Ablehnungsbescheide scheint nicht verbesserungswürdig.
3. Klage wird ohnehin nur in einem Teil der abgelehnten Fälle erhoben. Das liegt schon daran, daß der nicht sprach- und schon gar nicht rechtskundige Flüchtling selbst gar nicht in der Lage ist zu klagen und er innerhalb von einer – maximal aber zwei – Wochen einen Anwalt aufsuchen muß, der für ihn Klage erhebt. Was ist eigentlich mit den Fällen, in denen gegen eine rechtswidrige Ablehnung nicht mehr Klage erhoben werden kann?
4. Die Klagemöglichkeit wird durch eine Einführung von Ankerzentren weiter verringert.

Wie unterschiedlich diese beiden Phänomene
– hier eine relativ geringe Zahl rechtswidriger Bescheide unter offensichtlich singulären und jedenfalls auch irregulären Umständen zustandegekommen
– dort eine wirklich große Zahl systembedingt rechtswidriger Bescheide zum Nachteil wehrloser Schutzsuchender
wahrgenommen und bewertet werden, ist atemberaubend. Daß sich diejenigen, die die politische Macht haben (oder jedenfalls behaupten, sie zu haben), diese Umstände zu gestalten, und diejenigen, die das Sprachrohr der Gesellschaft darstellen (wollen), so einig sind, das eine an die große Glocke zu hängen und das andere zu beschweigen, läßt erkennen, daß unsere Entfernung von dem, was schon einmal „Humanitätsduselei“ genannt wurde, und heute als Produkt der „Anti-Abschiebe-Industrie“ dargestellt wird, zunimmt.

„Die Fremdlinge sollst du nicht bedrücken, denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen“ (2. Mose 22 Vers 20) scheint überholt zu sein. Offenbar ist niemand von uns je irgendwo fremd gewesen. Soweit man sich erinnern kann.

beA – and a happy new year!

Nun ist der zweitgrößte anzunehmende Unfall eingetreten. Das beA ist eine Woche, bevor der Zwangsanschluß aller Anwälte wirksam werden sollte, komplett abgeschaltet worden.

Fünf Jahre nach Konzepterstellung und Planung, zwei Jahre nach der Installation, ein Jahr nach Aufnahme des Probebetriebs unter Realbedingungen.

Wegen ganz plötzlich (Bundesrechtsanwaltskammer: „… die Bundesrechtsanwaltskammer wurde gestern Abend darüber informiert…“) aufgetretener Sicherheitslücken. Die bis dahin niemand gesehen hatte.
Wer die arrogante Wir-haben-an-alles-gedacht Bräsigkeit der Protagonisten dieses Systems in den öffentlichen Darbietungen zur Vorstellung dieses Systems erlebt hat, wundert sich darüber nicht. Falls die Besteller, die ja vermutlich Sitz  und Stimme in der  Bundesrechsanwaltskammer haben, sich überhaupt in irgendeinem Aspekt haben beraten lassen – und damit meine ich nicht durch den Anbieter ATOS -, dann kann man ihnen jedenfalls die für Funktionäre vermutlich unabdingbare hinreichende Beratungsresistenz bescheinigen. Das konnte ja nicht funktionieren.

Darauf, daß das ganze System den Praxistest nicht bestehen würde, hätte ich ohnehin gewettet (bzw. habe ich). Daß das noch vor dem eigentlichen Start geschehen ist, hat mich allerdings überrascht. Der Abbruch ist von außen – quasi durch einen simulierten Einbruch – erzwungen worden. Auf die Einsicht der Beteiligten ist er nicht zurückzuführen. Deshalb darf man gespannt sein, worin nun die Lösung bestehen soll. Entweder es wird etwas angestrickt – ein erster Versuch dieser Art, mit einem Hauruck-Zusatz-Zertifikat eine Lücke zu schließen, dafür aber eine Bresche in die Mauer zu schlagen, durch die gleich Hundertschaften fahren könnten, ist schon innerhalb der ersten 24 Stunden gescheitert – oder das ganze System wird „überarbeitet“ – will sagen: mehr oder weniger komplett neu geschrieben. Das wird dauern.

Warum das alles?

Das beA ist ein möglicher Weg, Zustellungen an den Anwalt zu bewirken. Zustellungen lösen häufig Fristen aus, nach deren Verstreichen Prozeßhandlungen des Anwalts (Anträge, neuer Sachvortrag, Rechtsmittel) nicht mehr möglich sind. Dafür muß eine jede Zustellung nachweisbar sein. Die bisherige Methode – Zustellung gegen Empfangsbekenntnis – ist zuverlässig aber langsam und teuer. Das beA wäre als Zustellungsmethode schnell und billig. Aber ist es zuverlässig? Gelingt auch nur einmal der Einwand, jemand außerhalb der Anwaltskanzlei habe auf das beA zugegriffen und etwa die fristgebundene Zustellung gelöscht, bevor der Anwalt sie zur Kenntnis genommen haben konnte, dann ist das beA als Zustellungsweg vermutlich erledigt. Die Zustellung wäre dann nicht mehr nachweisbar, der Fristenlauf gehemmt, Rechtskraft stets eine Frage nachträglicher Überprüfung.

Gegenwärtig ist die Justiz zwar nur zu einem sehr geringen Teil überhaupt in der Lage, Zustellungen per beA zu bewirken. Das könnte sich aber bald ändern, wenn das beA erst einmal verpflichtend im Betrieb ist. Geht es in Betrieb und wird es für Zustellungen flächendeckend genutzt, hätte ein Versagen vermutlich dramatische Folgen.

Deshalb ist das, was sich jetzt zu Silvester bei BRAK und ATOS, den beiden braven Hütehunden der digitalen Herde unter den Anwälten abspielt, auch nur der zweitgrößte anzunehmende Unfall. Der größte wäre es, wenn die Zäune erst einmal aufgestellt sind, die Herde fröhlich auf der großen beA-Wiese weidet und dann der Wolf kommt, mit elegantem Sprung über den Zaun setzt und damit zeigt, daß Sicherheit immer – auch beim beA – nur relativ ist. Diese Erkenntnis steht den Betreibern offenbar noch bevor. Denn dieses Jahr kam der Wolf zu früh. Happy New Year!