Wunsch und Wirklichkeit

Gerne würde man glauben, dass die wohlmeinenden Politiker in Bund und . teilweise – im Land wirklich dem Arbeitsmarkt aufhelfen, indem sie Ausländern den Zugang zu Ausbildung und Arbeit ermöglichen.
Denselben Ausländern übrigens, denen den Zugang zum Arbeitsmarkt mit allen Mitteln zu versperren es ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligter, von den Bundespolitikern über die Landespolitiker zu den auf kommunaler Ebene emsig Ablehnungsbescheide schreibenden Ausländerbehörden bis hin zur Agentur für Arbeit, die bei der Bedürfnisprüfung einfach nicht erkennen konnten, daß gerade dieser ausländische Antragsteller auf dem Arbeitsmarkt gebraucht oder für die Ausbildung geeignet sein könnte.
Und das soll sich jetzt ganz geändert – ja ins Gegenteil verkehrt haben? (Die Kehrtwende ist nach all den Jahren schon etwas lächerlich)
Nein, Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn da nicht fundamentale Beharrungskräfte das Schiff auf Kurs halten würden. Denn Deutschland ist da, wo tatsächlich entschieden wird, kein Einwanderungsland und will es auch nicht sein. Und es wäre doch gelacht, wenn ein Federstrich der Bundespolitik daran etwas ändern könnte.
Denn die Arbeitgeber lesen wohl nicht Zeitung und die Ausländerbehörden wollen nicht jeder Modetorheit folgen. Deutschland ein Einwanderungsland? Das kann warten.
Praktisches Beispiel: ein Asylbewerber aus Tadschikistian, ein Ausbildungsbetrieb aus Brenz und die Ausländerbehörde Vorpommern-Rügen in Stralsund.
Der Asylbewerber möchte Elektriker werden. Der Betrieb aus Brenz sucht Auszubildende. Aber die Ausländerbehörde: die verkündet am 17.07.2023 entgegen der tatsächlichen Rechtslage, es sei unter allen Umständen ausgeschlossen, daß der Asylbewerber – dessen Verfahren im konkreten Fall seit Oktober 2021 läuft, eine Ausbildung in Deutschland beginnen könne. Tatsächlich glaubt ein Großteil aller kleinen und mittelständischen Arbeitgeber noch immer, daß ohne eine vorhandene Arbeitserlaubnis weder ein Arbeitsvertrag noch ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden kann. Geht also nicht.
Folglich wird der Asylbewerber, der eine Ausbildung machen möchte und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügt, dank dem Betrieb, der händeringend nach Auszubildenden sucht, sich aber nicht auf die Rechtslage, sondern auf eine email der Ausländerbehörde verläßt (die aus einem Satz ohne Begründung besteht), und dank der Ausländerbehörde, die ungestraft falsche Auskünfte gibt, erst einmal keine Ausbildung machen. Er wird weiter das Sozialsystem belasten. Das ist kein Zufall und deshalb wohl auch kein Einzelfall. Deutschland wird auf seine Auszubildenden noch etwas warten müssen.

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