Die Digitalisierung schreitet voran. Läßt sich der Fortschritt noch aufhalten?

Behörden sollen zunehmend im Netz präsent sein. Schriftverkehr soll elektronisch und nicht mehr durch Übersendung von Papier erfolgen. Dafür gibt es ein elektronisches Kommunikationssystem – das EGVP. Teilweise – etwa gegenüber Verwaltungsgerichten – sollen Behörden nur noch digital kommunizieren und überhaupt keine Papierakten mehr versenden.
Der Landkreis Stendal hat für diese elektronische Kommunikation ein EGVP-Postfach – ausdrücklich auch für seine Ausländerbehörde.
Wie geht nun Digitalisierung in der Altmark?
Wenn man über das EGVP einen Antrag an die Ausländerbehörde richtet, erhält man erst einmal die Mitteilung, aus technischen Gründen könne der Posteingang nicht an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden.
Was mögen das für technische Gründe sein?
Ganz einfach. Nach telefonischer Auskunft der Sachbearbeiter hat nur die Abteilungsleiterin Zugang zum EGVP. Und die leitet die Posteingänge einfach nicht weiter. Könnte das damit zusammenhängen, daß es sich um eine Teilzeitkraft handelt?
Eine Mitteilung dieses Sachverhalts an den Landrat Patrick Puhlmann hatte dann durchschlagende Wirkung – wenn auch anders als erwartet.

Das elektronische Postfach wurde abgeschaltet.
So geht Digitalisierung in der Altmark.

Nachtrag: Der Landrat hat sich gemeldet. Herr Puhlmann schreibt:

„Durch technische Umstellungen in der Ausländerbehörde ist der Zugriff auf das elektronische Behördenpostfach durch die Ausländerbehörde zur Zeit nicht möglich.
Die Sachgebietsleiterin hat Ihnen das per Email am 15.09.2020 mitgeteilt und darum gebeten für die Zustellung des Schriftgutes den Postweg oder das Telefax zu nutzen.
Die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der elektronischen Behördenpostfächer für die einzelnen Fachbereiche der Kreisverwaltung ist ein technischer Sachverhalt, der in die Kompetenz des IT- Bereiches fällt.
Das Problem ist mit dem IT- Bereich besprochen und es wird daran gearbeitet, die Funktionsfähigkeit für die Ausländerbehörde wieder herzustellen.“

Was mögen das für „technische Umstellungen“ sein, die den vorher monatelang einwandfrei funktionierenden Zugang ausgerechnet in dem Moment versperren, in dem sich ein Antragsteller auf das Zugangsrecht beruft?

Nach meinem Eindruck hat da jemand schlicht den Stecker gezogen. Und das soll nun durch einfallsloses Gequatsche verschleiert werden? Herzlichen Glückwunsch, Herr Puhlmann, zu solchen Sachgebietsleitern, zu einer solchen IT-Abteilung und vor allem zu Ihrer eigenen Dienstaufsicht.

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