Richtigstellung

Ich habe auf dieser Seite einen Beitrag veröffentlicht, in dem die Verfahrensweise in einem Mietrechtsstreit vor dem Amtsgericht Stendal entschieden kritisiert wurde.

Ich wollte darin den in den Verhandlungsterminen gewonnenen Eindruck wiedergeben, daß sich die SWG offenbar darauf verläßt (und verlassen kann), daß der Mieter mit seinen Einwänden gegen Betriebskostenabrechnungen schon nicht durchdringen werde, wie begründet diese Einwände auch sein mögen. Durch meine – möglicherweise polemisch überspitzte – Ausdrucksweise konnte man möglicherweise den Eindruck gewinnen, daß die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt würde – vielleicht sogar bis zu einer Art Kumpanei zwischen Vermieter und Richter. Dieser Eindruck war nicht – auch nicht zwischen den Zeilen – beabsichtigt.

Darauf bin ich jetzt aufmerksam gemacht worden. Da der Sinn des Beitrags ein anderer war, aber offenbar wie beschrieben verstanden worden ist, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß das Ziel dieses Beitrags, nämlich die Kompetenz einzufordern, die das Gericht gerade bei nicht rechtsmittelfähigen Entscheidung für sich in Anspruch nimmt (und in Anspruch nehmen muß), nicht erreicht worden ist, sondern eher das Gegenteil. Ich habe deshalb den betreffenden Betrag von dieser Seite entfernt.

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