Deutscher Ehemann und russische Ehefrau wenden sich an die Ausländerbehörde des Landkreises Stendal. Sie ist hochschwanger und braucht ärztliche Hilfe. An sich ist das kein Problem. Wenn sie in Deutschland angemeldet ist, ist sie beim Ehemann familienversichert. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Eine Abschiebung wäre unverhältnismäßig und kaum durchsetzbar. Aber man kann ihr ja die Duldung verweigern. Dann kann sie sich nicht anmelden und damit auch nicht ärztlich behandeln lassen bzw. wenn doch, muß sie Vorkasse leisten. Das wird es ihr zeigen, sich über die Visumvorschriften hinwegzusetzen. Das Kind ist deutsch? Ja, aber noch nicht geboren.
Die Eheleute wenden sich an das Verwaltungsgericht Magdeburg mit einem Eilantrag. Das Verwaltungsgericht hat es nicht eilig. Eingang des Antrags am 18.08.2017. Wiedervorlage am 30.08.2017.
In der Zwischenzeit muß die Schwangere sehen, wo sie bleibt. Rechtsschutz gibt es frühestens im September.
Was das ist? Willkommenskultur ist das, mit dem Aktenzeichen – 4 B 593/17 -. Die Eheleute werden das im Leben nicht vergessen.
Ginge es darum, daß die zuständige Richterin – nicht beruflich, einfach als Mensch – einer deutschen Schwangeren helfen müßte, Zugang zum Gesundheitssystem zu bekommen, würde sie sofort wissen, daß das keinen Aufschub duldet. Aber so?
Das ist kein Einzelfall. Sondern eine zunehmend häufiger anzutreffende Denkweise. Von der die Ausrufe bei Pegida-Kundgebungen und AfD-Veranstaltungen, den Ausländern würden zu viele Wohltaten zuteil, die „uns“ dann fehlen, nur die oberste Spitze einer unten sehr breiten Pyramide sind. Allmählich kann man den Eindruck gewinnen, daß Deutschland die ganze Humanitätsduselei, die der Nation vielleicht immer fremd gewesen ist, abstreift und sich wieder auf das besinnt, was Deutschland immer ausgemacht hat: Recht und Ordnung und sonst Nichts.