Nun zur Dokumentation der Funktionen (einschließlich der Hilfe-Funktion) des beA durch die BRAK. Die paar FAQs, die die BRAK zum besten gibt, vermitteln vor allem den Eindruck, daß man sich dort zum einen mit den Funktionen des Interfaces noch nicht auseinandergesetzt hat und zum anderen geneigt ist, die praktischen Bedürfnisse des Anwalts, der damit arbeiten müssen wird, hintanzustellen. Es kann natürlich auch sein, daß der Softwarepartner, mit dem man sich da zu arrangieren hat, derart ahnungslos ist, was JAVA-Programmierung angeht, daß mehr an Funktionalität einfach nicht herauszuholen war. Dafür spricht, daß der Kontakt mit dem Service-Desk des Software-Erstellers die typische vollkommen nutzlose Freundlichkeit eines Callcenters bietet, die einen alsbald daran zweifeln läßt, daß dieser (oder jener) nette Ableser vorgestanzter Textbausteine jemals die Lösung von Irgendwas finden wird. Ruft man auf der Seite der BRAK die Hilfefunktion auf, werden zusammenhanglos irgendwelche Regeln aufgestellt. Besonders gut: „Wenn sich Ihr Browser über einen Proxy-Server mit dem Internet verbindet, müssen Sie bestimmte Einstellungen vornehmen“- alles klar? Ruft man unter „Weitere Aktionen“ die „Anwenderhilfe PDF“ auf, kommt eine seitenlange Erläuterung zur Installation und Verwendung des Chipkartenlesers – würde der nicht schon funktionieren, käme man gar nicht bis hierher.
Auf insgesamt 197 Seiten wird dann erläutert, welche Benutzer, Rollen, Rechte, Etiketten und viele andere Dinge man einrichten kann – genug Lesestoff für die langen Winterabende, die ich bis zum 01.01.2018, wenn es dann schließlich ernst wird, ja noch herumbringen muß.
Und immer neue erheiternde Details: das Amtsgericht Mayen – zentrales Mahngericht für Rheinland-Pfalz un d das Saarland – glaubt seit Jahren, es habe die Postleitzahl 56723. Das ist aber nicht so. Man findet es im Adressverzeichnis unter der Postleitzahl 56727. Anders wäre es zu einfach.
Fortsetzung folgt.