Das besondere elektronische Anwaltspostfach. Gibt es nur für Anwälte, die darüber untereinander (und mit den Gerichten) mit einer end-to-end-Verschlüsselung kommunizieren können. Sollen. Nein müssen. Es besteht Anschlußzwang.
Gewissermaßen ein staatlich verordnetes darknet.
Was für ein Programm! Das wird einem auf Anhieb klar.
Das Starten der Postfachanwendung dauert 35 Sekunden. Dann endlich sieht man den Bildschirm mit (noch nicht vorhandenen) Nachrichten und könnte jetzt eine Nachricht versenden oder eine eingegangene Nachricht bearbeiten. Bis dahin muß man mindestens zwanzig (!) Aktionen (Mausklicks oder Tastendrücke) ausführen, bis das Programm gestartet und sendebereit ist.
Das liegt vor allem an der sogenannten „Sicherheit“, weil schon zweimal die beA-Karte und die PIN abgefragt worden ist. Dabei ist die inhouse-Sicherheit beim Anwalt gar nicht Gegenstand der Sicherheitsarchitektur, weil durch die Verschlüsselung nur die Versendung von Nachrichten gegen Fälschung und unbefugtes Mitlesen gesichert werden soll. Das beA ist kein Tresor. Wer die Karte hat und die PIN kennt, kann damit schalten und walten. Die Karten sind nicht personalisiert. Deshalb ist diese Anmelde- und Abfrageprozedur gleich zu Beginn m.E. sinnlos. Erst wenn die Versendung ansteht, käme es darauf an, daß der Versender die Sendung autorisiert und die Anlagen mit einer Signatur versieht. Was dann auch noch einmal gesondert geschehen muß.
Wie es startet, so geht´s weiter. Langsam. Deshalb erst einmal bis hier.
Fortsetzung folgt.