BAMF!

Wenn in Bremen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch 1.200 rechtswidrige Bescheide Flüchtlinge zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten (das ihnen übrigens durch Wiederaufnahme des Verfahrens jederzeit wieder aberkannt werden kann), dann ist das ein furchtbarer Skandal, der sorgfältig untersucht und künftig unbedingt verhindert werden muß.
Wenn hingegen beim BAMF seit Jahren bundesweit eine fünfstellige Zahl von Flüchtlingen zu Unrecht abgelehnt werden (und diese rechtswidrigen Bescheide nur aufgehoben werden, wenn dagegen geklagt wird und das Verwaltungsgericht den Bescheid aufhebt), dann ist das für die Innenminister und für die Öffentlichkeit nicht der Rede wert.

Dabei ist folgendes bemerkenswert:
1. Die Aufhebungsquoten bei den Verwaltungsgerichten sind beachtlich.
2. Das beeindruckt beim BAMF anscheinend niemand. Die Qualität der Ablehnungsbescheide scheint nicht verbesserungswürdig.
3. Klage wird ohnehin nur in einem Teil der abgelehnten Fälle erhoben. Das liegt schon daran, daß der nicht sprach- und schon gar nicht rechtskundige Flüchtling selbst gar nicht in der Lage ist zu klagen und er innerhalb von einer – maximal aber zwei – Wochen einen Anwalt aufsuchen muß, der für ihn Klage erhebt. Was ist eigentlich mit den Fällen, in denen gegen eine rechtswidrige Ablehnung nicht mehr Klage erhoben werden kann?
4. Die Klagemöglichkeit wird durch eine Einführung von Ankerzentren weiter verringert.

Wie unterschiedlich diese beiden Phänomene
– hier eine relativ geringe Zahl rechtswidriger Bescheide unter offensichtlich singulären und jedenfalls auch irregulären Umständen zustandegekommen
– dort eine wirklich große Zahl systembedingt rechtswidriger Bescheide zum Nachteil wehrloser Schutzsuchender
wahrgenommen und bewertet werden, ist atemberaubend. Daß sich diejenigen, die die politische Macht haben (oder jedenfalls behaupten, sie zu haben), diese Umstände zu gestalten, und diejenigen, die das Sprachrohr der Gesellschaft darstellen (wollen), so einig sind, das eine an die große Glocke zu hängen und das andere zu beschweigen, läßt erkennen, daß unsere Entfernung von dem, was schon einmal „Humanitätsduselei“ genannt wurde, und heute als Produkt der „Anti-Abschiebe-Industrie“ dargestellt wird, zunimmt.

„Die Fremdlinge sollst du nicht bedrücken, denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen“ (2. Mose 22 Vers 20) scheint überholt zu sein. Offenbar ist niemand von uns je irgendwo fremd gewesen. Soweit man sich erinnern kann.

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