Anklage! Was nun?

Sie haben eine Anklage erhalten. Wie geht es weiter?Die Zustellung einer Anklage bedeutet, daß nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Straftat vorliegt, wegen der voraussichtlich eine Verurteilung erfolgen wird. Das Gericht stellt die Anklage zu. Die mit der Zustellung gesetzte Frist bedeutet nicht, daß zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Anklage nichts mehr eingewendet werden kann. Alle Verteidigungsmittel können während des gesamten Verfahrens vorgebracht werden.

Dennoch ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, zu dem Sie spätestens anwaltlichen Rat und vermutlich auch einen Verteidiger in Anspruch nehmen sollten. Zu den ersten Aufgaben der Verteidigung gehört es, Akteneinsicht zu nehmen. Nur auf diese Weise können Sie zuverlässig erfahren, auf welchen Ermittlungsergebnissen die Anklage beruht, und folglich auch, welche Möglichkeiten der Verteidigung Sie haben.

Daraus ergibt sich auch, ob eine schriftliche Äußerung zur Anklage sinnvoll ist oder der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben sollte. Ohne Verteidiger und ohne Akteneinsicht ist eine Äußerung zur Sache in aller Regel nicht besonders sinnvoll.

Wenn das Gericht, was die Regel ist, das Verfahren eröffnet, folgt eine Hauptverhandlung – gegen Jugendliche nicht öffentlich, sonst grundsätzlich öffentlich. Sie kann sich, je nach Umfang, über mehrere Verhandlungstage erstrecken, die grundsätzlich im Abstand von höchstens drei Wochen aufeinander folgen müssen. Wie lange an jedem Tag verhandelt wird, bestimmt zunächst einmal das Gericht. Da aber die Dauer der Beweiserhebung kam vorhersehbar ist, kommen unerwartet kurze oder lange Verhandlungen ebenso häufig vor, wie ein einigermaßen planmäßiger Ablauf der Hauptverhandlung. Die Hauptverhandlung endet – wie gesagt u.U. nach mehreren Verhandlungtagen – in der Regel mit dem Urteil – einem Freispruch oder einer Verurteilung. Möglich ist auch, daß das Verfahren mit einer Einstellung endet – auch das ist keine Verurteilung.

Da Verlauf und Ergebnis der Hauptverhandlung für den Betroffenen selbst kaum eingeschätzt werden kann, ist eine sachkundige Verteidigung von erheblichem Nutzen. Leider kann umgekehrt eine fehlgeleitete Verteidigung auch ebenso viel Schaden anrichten.

Nachbemerkung (23.12.2018):
Eine Leserin merkt an: eine Einstellung, bei der man die Verteidigerkosten selbst bezahlen müsse, und überdies u.U. sogar noch eine Geldauflage erfüllen müsse, sei teurer als ein Freispruch. Die Geldauflage bedeute, daß das Gericht habe feststellen können, daß die Vorwürfe mindestens teilweise begründet gewesen seien, was es erschwere, sich später auf den Standpunkt zu stellen, die Anklage sei unbegründet gewesen.
Daß eine Einstellung teurer ist als ein Freispruch, wird man so allgemein nicht sagen können. Zunächst einmal ist die Einstellung quasi der sprichwörtliche „Spatz in der Hand“, während der Freispruch die „Taube auf dem Dach“ ist. Nur selten wird der spätere Freispruch mit Sicherheit zu erwarten sein. Eine Einstellung mit der Erwartung eines späteren Freispruchs abzulehnen bedeutet also ein gewisses Risiko.
In aller Regel wird ein späterer Freispruch eine (weitere) Beweisaufnahme voraussetzen. Das bedeutet meist einen (oder mehrere) weitere(n) Verhandlungstag mit dem entsprechenden Aufwand an Zeit und Kosten. Seinen Zeitaufwand bekommt kaum ein Angeklagten angemessen ersetzt. Es kann deshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Einstellung insgesamt billiger sein.
Daß dem Beschuldigten später entgegengehalten wird, es sei ja wohl doch etwas an der Anklage begründet gewesen, mag vorkommen. Es mag auch sein, daß – beispielsweise bei Geschäftspartnern – der Ruf bei einer Einstellung eher leidet als bei einem Freispruch. Das sind aber rein atmosphärische Störungen. Sachlich begründen lassen sich spätere Entscheidungen etwa von Behörden oder Gerichten mit der früheren Einstellung nicht. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn in einem späteren weiteren Strafverfahren wieder die Frage der Einstellung im Raum steht. Wenn bereits einmal in einem vergleichbaren Fall das Verfahren eingestellt worden ist, kann man mit einer erneuten Einstellung nicht rechnen.

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