Wenn jemand im Gefängnis sitzt
und ein Mitinsasse legt ihm
ein Handtuch um den Hals,
um ihn zu würgen. Und der
Jemand versucht, diesem
Würgegriff zu entkommen,
indem er verzweifelt eine Hand
unter das Handtuch schiebt,
und der Mitinsasse merkt das
und würgt nun mit bloßen Händen
und quetscht dem Jemand
eine Halsseite zusammen,
so daß da Würgemale bleiben,
und zwar so lange, bis der
Jemand keine Luft mehr kriegt
und bis den Würger ein anderer
Insasse schließlich wegzerrt.
Dann gibt´s dafür ein Schmerzensgeld
vom Amtsrichter, und zwar
„eine billige Entschädigung in Geld“,
sprich: was der Richter netto
in zwei Tagen verdient.
Denn es war ja Knast
und nicht so schlimm.