Strafverfahren! Was nun?

Wie erfährt der Beschuldigte von einem Strafverfahren, das gegen ihn geführt wird? Was kann er tun? Was sollte er tun?

Von einem Strafverfahren erfahren Sie im allgemeinen durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei. Es besteht keine Verpflichtung, bei der Polizei zu erscheinen und/oder Angaben zu machen.

Meist ist es sinnvoll, jetzt einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Durch die Akteneinsicht, die Sie grundsätzlich nicht selbst nehmen können, erfahren Sie, welche Vorwürfe im Einzelnen gegen Sie erhoben werden und welche Erkenntnisse vorliegen. Nicht selten sind diese unvollständig oder gar falsch. Dann kann eine schriftliche Stellungnahme durch Ihren Verteidiger zur Einstellung des Verfahrens führen.

Das Ermittlungsverfahren endet mit der Einstellung oder mit einem Strafbefehl oder einer Anklage. Wenn Sie gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegen, für den kurze Fristen laufen, hat das Geständniswirkung. Der Einspruch führt – ebenso wie die Anklage – zu einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Spätestens dafür ist es in aller Regel sinnvoll, einen Verteidiger zu Hilfe zu nehmen.

 

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