Westernacher Solutions GmbH

Liebe Bundesrechtsanwaltskammer,

wer ist nur auf den Gedanken gekommen, als neuen Betreiber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs Westernacher Solutions GmbH auszusuchen?

Die Imkompentenz bleibt die gleiche wie beim Vorgänger, der Weltfirma ATOS. Nur die Frechheit, mit der das eigene Versagen geleugnet (und dem Vorgänger in die Schuhe geschoben wird) ist bedeutend weiterentwickelt worden.

Aktuelles Beispiel vom 22.04.2021: der Zugang zum beA mit der installierten Software wird einfach abgeschaltet. Es wird zum Herunterladen der neuen Software aufgefordert (bzw. gezwungen). Ist das erfolgt, wird mitgeteilt, nun müsse weitere Software (csUpdater_prod_3_6_0_1_windows-x32.exe) zwingend nachgeladen werden. Das funktioniert aber nicht. „Der Download wurde unterbrochen. Möchten Sie es nochmals versuchen?“ Ich möchte nicht, ich muß.

Ungezählte Male später (nach einer hohen zweistelligen Zahl von weiteren Abbrüchen) ein Anruf beim Servicedesk. Dort wird man mit der automatisierten Mitteilung begrüßt, seit 6 Uhr heute früh gebe es teilweise Schwierigkeiten beim download des updates wegen eingeschränkter Bandbreite des servers – auf deutsch: der server von Westernacher Solutions ist mit der Menge der – selbst erzwungenen – Anfragen nach download der software überlastet. Der smarte Abwimmler am Servicedesk erklärt fröhlich, bei ihm selbst habe der download beim zehnten Mal funktioniert. Es gebe auch viele Nutzer, bei denen der download einwandfrei funktioniert habe (woher weiß er das?), nur bei einigen Nutzern gebe es leider …

Ich gehe davon aus, daß es dem Betreiber völlig egal ist, wie lächerlich er sich damit macht. Und selbstverständlich gibt es keinen anderen Weg, die software herunterzuladen.

Jetzt ist es 14:00 Uhr. Seit heute morgen um 06:00 Uhr arbeitet der geballte Sachverstand von Westernacher Solutions GmbH sich an einem selbst geschaffenen Problem ab und findet die Lösung nicht.

Ach ja: als Störung des beA gilt das offenbar nicht, wenngleich es offenbar eine ganze Reihe von Nutzern gibt, die wie ich durch das Vorenthalten des Zugangs daran gehindert werden, das beA überhaupt zu erreichen. In der „Störungsdokumentation“ wird so getan, als habe es seit dem 17.03.2021 keine Störung mehr gegeben.

Stört es bei der Bundesrechtsanwaltskammer niemand, daß durch die Auswahl eines solchen Betreibers und das Gewährenlassen der Nachweis der eigenen digitalen Inkompetenz so gut wie erbracht ist?

Deshalb wenigstens hier die Empfehlung, eiligst die Flucht zu ergreifen, wenn irgendwo Westernacher Solutions draufsteht oder drin ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert