Als das Wünschen noch geholfen hat…

Wissen Sie, was das ist?

Das ist ein Zustellungsvermerk auf einem Schriftstück, das dem Betroffenen vom Staat zugestellt wird, weil an den Zeitpunkt der Zustellung (wenn der Umschlag in den Briefkasten fällt) recht harsche Konsequenzen geknüpft sind. Häufig ist das eine Frist, innerhalb der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Und das Ende dieser Frist wird natürlich durch ihren Beginn bestimmt und der soll sich aus dem Zustellungsvermerk ergeben.
Kann jemand sagen, wann hier die Frist begonnen hat? Glauben Sie, der Betroffene kann ohne Kristallkugel herausfinden, wann die Frist endet?
Bei Ausländern genügt nach Meinung des Gesetzgebers zur Wahrung angemessenen Rechtsschutzes in vielen Fällen eine Frist von einer Woche.
Der Betroffene ist ein paar Tage nicht an seinem Briefkasten gewesen und findet eine Sendung mit dem obigen Datumsvermerk in seinem Briefkasten. Was würden Sie tun? Wo kriegt man jetzt auf die Schnelle einen Anwalt her, der die Rechtsmittelfrist wahrt? Ist da nicht doch ein ziemlich großes Risiko, daß die Klagefrist verstreicht und der Betroffene dann mir nichts dir nichts um seinen Rechtsschutz gebracht worden ist? Andererseits: was kann die Justiz dafür, daß der Postzusteller nicht richtig schreiben kann. Und der Betroffene nicht zu Hause war, als die Sendung eintraf? Da kann man den Wiedereinsetzungsantrag guten Gewissens ablehnen. Schließlich: mag das Zustellungsdatum auch schwer lesbar sein, hier müssen wir doch mal genau sein!
Früher, in einer Zeit, als das Wünschen noch geholfen hat, konnten Postzusteller noch ein Datum schreiben. Das war auch die Zeit, als es Fristen von einer Woche gar nicht gab – eine Frist, bei der der Rechtsstaat wohlmeinte, er nehme es mit dem Grundrechtsschutz sonst sehr genau, aber hier kann man mal eine Ausnahme machen, und die Willkommenskultur gerade auf Urlaub war.
Ich wäre gespannt auf den Tag, an dem die Einspruchsfrist für einen Bußgeldbescheid auf eine Wochen verkürzt wird, und die öffentliche Meinung sich dann überlegen kann, wie sie das finden soll. Mit Autofahrern kann man so etwas wohl nicht machen. Wohingegen…

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