Wanderer, kommst Du nach Dessau…

Die Stadt Dessau, die sich nicht nur dadurch auszeichnet, daß sie zunächst einem ambitionierten und einigermaßen erfolgreichen Theatherintendanten vertreibt – mit tatkräftiger Unterstützung einer Landesregierung, die von Musik, Theater und Tanz etwa so viel zu verstehen scheint, wie eine aus Islamisten und Pegida-Gründern zusammengesetzte Laienspielgruppe (schwankend zwischen „braucht man nicht – weg damit“ und „ist doch egal, was gespielt wird“), beschäftigt sich gelegentlich auch mit Rechtsfragen. z.B. mit dieser:

Seit 2009 stand in Dessau in einer Garage ein alter rostiger Opel herum, zu dem ein Urteil verfügte, daß der Besitzer ihn Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den früheren Besitzer zurückgeben durfte. Nun hätte der Besitzer den Opel durch den Gerichtsvollzieher dem früheren Besitzer anbieten müssen. Wenn der ihn nicht zurücknahm, konnte er ihn entsorgen und nur noch seinen Rückzahlungsanspruch weiter verfolgen. Das tat der Besitzer aber nicht, vielleicht weil er die Kosten des Angebots scheute. Der frühere Besitzer war etwa 100 km entfernt.

Stattdessen ließ er den Opel einige Jahre stehen und schob ihn dann auf die Straße, wo er dem Ordnungsamt auffiel. Die setzten sich erst mit dem Besitzer – der auch letzter Halter war – in Verbindung. Der verwies auf den früheren Besitzer. Und der bekam nun – in handfester Auslegung der Rechtslage durch das Ordnungsamt, das zwischen einem Bürger der Stadt Dessau, vertreten durch Anwälte aus Dessau und einem fremden Irgendjemand wohl zu unterscheiden weiß – eine Ordnungsverfügung, er solle das Fahrzeug entfernen oder die Kosten tragen. Begründung: er kenne ja wohl den Standort des Fahrzeugs.

Stimmt fast: der jetzige Besitzer hat ihm einen Garagenbesitzer genannt, bei dem er sich nach dem Standort erkundigen könnte. Zugriff auf das Fahrzeug würde allerdings noch immer die Rückzahlung des Kaufpreises voraussetzen. Dazu ist der frühere Besitzer nicht in der Lage.

Das macht aber nichts: das Ordnungsamt Dessau, so schreibt es, erwartet die „Klärung der privatrechtlichen Interessen zwischen Ihrer Mandantin und der Gegenseite“. Dann will es weitersehen. Müffelt das ein wenig nach früher? – Nein, nein, bestimmt irre ich mich. Eine Begründung für die Störerhaftung gerade des früheren Besitzers hat das Ordnungsamt allerdings bislang nicht gefunden. Nur mitgeteilt, daß es die Sinnlosigkeit seiner Maßnahme partout nicht erkennen könne, das hat es.

Womit der Kreis sich schließt. Genau denselben Eindruck hatte der Intendant des Dessauer Theaters auch schon. Scheint eine Art corporate identity zu sein.

 

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