Der Fortschritt kommt bekanntlich auf leisen Sohlen. Das geht jetzt gerade so.
Ach so, eine kurze Erklärung vorweg. Zum täglich Brot im Anwaltsleben gehört die Einholung von Auskünften, wo jemand gemeldet (und vermutlich auch postalisch erreichbar) ist. Dazu schrieb man früher eine Nachricht an das Einwohnermeldeamt, bekam die Auskunft und zahlte. Ganz früher.
Dann kam dem Gesetzgeber die Idee, daß keineswegs jeder aus jedwedem Grund diese Auskunft aus dem öffentlichen (!) Register bekommen sollte. Seither muß man mit dem Auskunftsersuchen versichern, daß man die Auskunft zum Zwecke der Aktualisierung der eigenen Bestandsdaten braucht und gemäß § 44 III BMG erklären, daß die Daten nicht für gewerbliche Zwecke der Werbung sowie des Adresshandels verwendet werden.
Das kann jeder erklären und ich weiß nicht, wie das nachgeprüft werden soll (es sei denn der Nachfrager firmiert unter „Schulz&Schulz gewerbliche Werbung und Adresshandel GmbH“ oder so). Aber naja. Wenn’s dem Datenschutz dient.
Außerdem muß man die Gebühr vorweg überweisen. Da wird es ein wenig spaßig, weil die allermeisten Kommunen einem auf Ihrer homepage nicht verraten, an welche Bankverbindung welche Gebühr überwiesen werden muß (das ist wegen Föderalismus von Kommune zu Kommune ein wenig unterschiedlich). Hat man zu wenig überwiesen, beginnt der Papierkrieg: ein Gebührenbescheid wird gedruckt und übersandt. Der Antragsteller behauptet die Zahlung. Der Eingang wird in der Kommune gesucht und gefunden (oder auch nicht: dann folgt ein weiteres Schreiben). Sie merken schon: so ganz ist die Digitalisierung noch nicht angekommen.
Den Vogel schießt die Landeshauptstadt Magdeburg ab: sie kann die Überweisung nicht finden und bittet (noch per email) um Übersendung des Zahlungsnachweises. Als Digitalisierung noch ein Fremdwort war, wurde mit einer solchen Mitteilung der ganze Vorgang auf Papier zurückgesandt, damit der ganze Stumpfsinn von vorne beginne. Das geht jetzt nicht mehr so ganz, weil der Antrag ja schon per elektronischem Behördenpostfach eingereicht worden ist. Ein Papier-Original gibt es von dem Antrag also genau genommen gar nicht mehr. Das macht aber nichts. Es wird einfach der komplette elektronische Vorgang wieder mit zurückgesandt. Wozu das gut sein soll – außer um den email-Verkehr aufzublähen – erschließt sich nicht. Geschieht wahrscheinlich aus Reflex.
Natürlich übersende ich einen Beleg für die erfolgte Zahlung.
Der Eingang der Zahlung wird überprüft.
Ich erhalte als Bestätigung: „Guten Tag,
das Ergebnis Ihrer Anfrage erhalten Sie am Ende der kommenden Woche per Post.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Herr Schuster
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin –
Fachbereich BürgerService“
Die Anfrage war vom 26.05.2026. Und ging in der Sekunde der Absendung bei der Landeshauptstadt ein. Ebenso die Gebühr. Die Antwort soll mich am 12.06.2026 erreichen. Per Post. Nach etwa zwei Wochen. Cool.